Maßnahme nach §45 Abs.1 Satz 1 Nr.2 SGB III
(Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen)
Zielgruppe
- benachteiligte junge Menschen im Alter von 16-35 Jahren mit multiplen Problemkonstellationen als Vermittlungshemmnis
- Abbrecher aus Maßnahmen der beruflichen Bildung
- psychisch und/oder körperlich beeinträchtigte junge Menschen, die aber nach SGB II arbeitsfähig sind
Ziele
- Abbau von Vermittlungshemmnissen
- Stabilisierung der Persönlichkeit
- Mobilisierung von Ressourcen
- Qualifizierung und Ausbau sozialer Kompetenzen
- Training arbeitsmarktrelevanter Schlüsselqualifikationen
- Vermittlung in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
- Unterstützung bei der Vorbereitung zur Hauptschulabschluss-Nichtschülerprüfung